Coaching und Beratung

Karriere - Beruf - Bewerbung - Arbeitszeugnis

Wissenswertes zum Thema Arbeitszeugnis…

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses muss den Grundsätzen der Wahrheit und des Wohlwollens entsprechen.

Dennoch können durch entsprechende Formulierungen (Zeugniscode) oder Auslassungen bedeutende Aussagen zum Sozial- und Leistungsverhalten des Arbeitnehmers getroffen werden.

Abschließend durch den Arbeitgeber erteilte Zeugnisse lassen sich nur noch unter bestimmten Voraussetzungen ändern und begleiten jeden Arbeitnehmer ein Leben lang.

Schlüssel oder Stolperstein für Ihre Karriere?

Arbeitszeugnisse sind wichtiger Bestandteil einer jeden Bewerbung und somit auch ein wichtiges Instrument der Personalauswahl. Gerade in Zeiten immer häufiger werdenden Arbeitgeberwechsel stellen Arbeitszeugnisse die einzigen fundierten Nachweise vergangener beruflicher Leistungen dar. Sie sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung.

Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, wird von den Personalverantwortlichen der Unternehmen zu einem großen Teil aufgrund der ihnen vorliegenden Arbeitszeugnisse der Bewerber getroffen. Die in den Zeugnissen getroffenen Aussagen werden von fachkundigen Zeugnislesern interpretiert und bewertet.

Schlechte, fehlerhafte oder lückenhafte Zeugnisse können eine Bewerbung erheblich behindern und stehen der beruflichen Entwicklung im Wege.

Im Klartext: Sie erhalten im Zweifelsfall keine Chance zu einem Vorstellungsgespräch oder Sie werden im Vorstellungsgespräch mit den nachteiligen Aussagen Ihres Zeugnisses konfrontiert und stehen hier unter Rechtfertigungsdruck.

Kennen Sie die wahren Aussagen Ihres Zeugnisses?

Die wahren Aussagen eines Zeugnisses sind für ungeübte Zeugnisleser nur schwer zu erkennen.

Schlechte Bewertungen finden sich im Zeugnis oftmals nur zwischen den Zeilen versteckt wieder. Auch das Auslassen von wichtigen Kernaussagen kann sich für den Arbeitnehmer negativ auswirken. Häufig sind auch widersprüchliche Aussagen im Zeugnis anzutreffen, die – auch wenn sie unwissentlich durch den Arbeitgeber verfasst wurden – Interpretationsspielräume zulassen.

Im schlechtesten Falle werden diese Aussagen von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber negativ bewertet.

Nur die wenigsten Arbeitnehmer sind mit den Feinheiten der Zeugnissprache vertraut. Die speziell in Deutschland übliche Zeugnissprache (‚Zeugniscode‘) ist für die meisten ein Buch mit sieben Siegeln.

Anspruch auf eine bessere Beurteilung?

Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, so hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass seine Leistung der Wahrheit gemäß beurteilt wird. Der Arbeitgeber hat dabei einen Beurteilungsspielraum, der von Arbeitsgerichten nur beschränkt überprüfbar ist.

Voll überprüfbar sind dagegen die Tatsachen, die der Arbeitgeber seiner Leistungsbeurteilung zugrunde legt. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer insgesamt eine ‚durchschnittliche‘ Leistung bescheinigt, muss der Arbeitnehmer Tatsachen vortragen und beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll. Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer hingegen als ‚unterdurchschnittlich‘ beurteilt, obliegt es dem Arbeitgeber, die seiner Beurteilung zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen.