Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Frau Birgit Friedrich-Schäffer, Glockengarten 13 d, 44803 Bochum, (im folgenden Beraterin) und dem Kunden bei Nutzung der Zeugnis- und Bewerbungsberatung über www.zeugnis-und-bewerbung.de. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Das gilt auch, wenn die Beraterin diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen eines Vertrags
Der Vertrag kommt durch den Antrag des Kunden sowie die Annahme der Beraterin zustande. Der Antrag des Kunden kann erfolgen durch das Absenden einer E-Mail mit der Bitte um Zeugnis- oder Bewerbungsberatung an: info@zeugnis-und-bewerbung.de, durch eine schriftliche Anfrage an die Adresse: Glockengarten 13 d, 44803 Bochum oder durch eine telefonische Anfrage unter der Rufnummer 0234/3255109 oder 0172/2656707. Der Leistungsumfang und der Preis der Dienstleistung ergeben sich aus der Dienstleistungsspezifischen Leistungsbeschreibung unter www.zeugnis-und-bewerbung.de. sowie aus den Produktbroschüren der Beraterin. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Kundenangebotes durch die Beraterin zustande.
3. Widerrufsrecht
Der Kunde hat ein vierwöchiges Widerrufsrecht nach Erhalt der Annahmebestätigung durch die Beraterin. Dieses Widerrufsrecht erlischt, wenn die Beraterin ihre Dienstleistung auf ausdrücklichen Kundenwunsch vor Fristablauf erbringt.
4. Leistungen
Die Beraterin erbringt ihre Zeugnis- und Bewerbungsberatungsleistung im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der dienstleistungsspezifischen Leistungsbeschreibung unter www.zeugnis-und-bewerbung.de sowie ihrer Produktbroschüre, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Beraterin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen. Die Beratungsleistung wird entsprechend der zur Zeit des Vertragsschlusses unter www.zeugnis-und-bewerbung.de veröffentlichen Angaben zur Bearbeitungsdauer der jeweiligen Beratung erbracht. Die Frist beginnt ab Bestätigung der Auftragserteilung. Grundlage der Leistungserbringung sind die vom Kunden in Kopie / als Datensatz beizubringenden Unterlagen, aus denen sich eine objektive Aussage über die Leistung und die Führung des Kunden ergibt. Ausreichend ist auch die Rücksendung der beantworteten Fragebögen von www.zeugnis-und-bewerbung.de. Soweit der Kunde die Kopien / den Datensatz der Unterlagen nicht oder unvollständig erbringt, hat die Beraterin ein Leistungsverweigerungsrecht. Macht die Beraterin davon Gebrauch, so hat sie dies dem Kunden anzuzeigen. Gleichzeitig setzt die Beraterin dem Kunden eine Frist zur Beibringung der Unterlagen mit dem Hinweis, dass sie nach erfolglosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten kann. Die Bearbeitungsfrist, in der die Beraterin ihre Beratung erbringen muss, verlängert sich um die Zeit, in der das Leistungsverweigerungsrecht besteht. Nach Ablauf der Frist kann die Beraterin vom Vertrag zurücktreten. Tritt die Beraterin vom Vertrag zurück, so ist ihr der bisherige Aufwand zu ersetzen. Dieser beläuft sich mindestens auf ¼ des vereinbarten Honorars. Wird ein höherer Aufwand geltend gemacht, so ist er zu belegen. Bis zu ¼ des Honorars ist kein Nachweis erforderlich. Dieser Betrag gilt unter den Parteien als angefallen für die Sichtung der Unterlagen, Anlegen einer Kundenakte, Anschreiben mit Fristsetzung und Überwachung der Frist. Der Betrag ist sofort nach Fristablauf fällig. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, hat die Beraterin alles Notwendige zur Erfüllung Ihrer Leistungspflicht getan, sofern sie das Beratungsergebnis an die im Vertrag angegebene Kunden-e-mail-Adresse oder Post-Adresse versendet hat. Der Kunde trägt das Risiko, dass ihn die e-mail / die Post erreicht. Die Beraterin schuldet nicht die Rückgabe der eingereichten Unterlagen, sofern es sich ersichtlich um Kopien handelt. Werden vertragswidrig Originale eingereicht, so sind diese vom Kunden bei der Beraterin abzuholen. Die Beraterin kann dem Kunden dazu schriftlich eine angemessene Frist setzen. Auf ausdrücklichen und schriftlich formulierten Wunsch des Kunden oder nach erfolglosem Fristablauf, ist die Beraterin berechtigt, die Unterlagen an den Kunden unversichert zu versenden. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Der Kunde trägt auch das Risiko, dass die Sendung ihn erreicht. Im Falle einer Fristsetzung wird der Kunde auf diese Folgen hingewiesen. Die Beraterin erbringt keine Rechtsberatung, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Zeugnis- und Bewerbungsberatung anzuraten wäre.
5. Nutzungsbedingungen, Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seines Namens und seiner Adresse unverzüglich der Beraterin mitzuteilen, so lange bis eine Rechnung der Beraterin für ihre Beratungsleistung bezahlt wurde. Alle für die Beratungsleistung erforderlichen Unterlagen, sind der Beraterin kostenfrei in Kopie / als Datensatz zugänglich zu machen. Weiterhin versichert der Kunde, dass alle von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung aller übermittelten Unterlagen berechtigt ist und nur im eigenen Namen handelt. Sofern er dennoch Unterlagen übermittelt, die Rechte Dritter verletzen, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter, so stellt der Kunde die Beraterin von allen Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Prozesskosten frei, die durch die Bearbeitung der Unterlagen entstehen. Dies gilt nicht, wenn die Beraterin vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Außerdem ist die Beraterin berechtigt, dem Kunden eine Frist von 14 Tagen zu setzten, damit er beweist, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Gelingt dies in der Frist nicht, so kann die Beraterin vom Vertrag zurücktreten. Während des Fristlaufs ist die Beraterin nicht zur Erbringung ihrer Leistung verpflichtet. Darauf wird der Kunde bei Fristsetzung hingewiesen. Tritt die Beraterin vom Vertrag zurück, so ist ihr der bisherige Aufwand zu ersetzen. Dieser beläuft sich mindestens auf ¼ des vereinbarten Honorars. Wird ein höherer Aufwand geltend gemacht, so ist er zu belegen. Bis zu ¼ des Honorars ist kein Nachweis erforderlich. Dieser Betrag gilt unter den Parteien als angefallen für die Sichtung der Unterlagen, Anlegen einer Kundenakte, Anschreiben mit Fristsetzung und Überwachung der Frist. Der Betrag ist sofort nach Fristablauf fällig. Alle Angaben des Kunden sind der Beraterin schriftlich an Frau Birgit Friedrich-Schäffer, Glockengarten 13 d, 44803 Bochum oder per e-mail an info@zeugnis-und-bewerbung.de zugänglich zu machen. Wenn und soweit der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer I. schuldhaft unterlässt, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Vertragsausführung notwenigen Daten zu tragen.
6. Zahlungsbedingungen
Mit Absendung des Beratungsergebnisses an die der Beraterin vertraglich bekannt gegebenen e-mail-Adresse oder Anschrift des Kunden wird das vereinbarte Honorar fällig. Der Kunde hat die fälligen Rechnungsbeträge umgehend nach Rechnungserhalt zu begleichen. Er ist nicht berechtigt, Skontoabzüge zu tätigen. Bei Persönlichen Beratungsgesprächen kann eine Barzahlung oder Zahlung gegen Vorkasse vereinbart werden.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
Der Kunde kann gegen Forderungen der Beraterin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann sich nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.
8. Nutzungsrechte
Der Kunde ist nur berechtigt, das Beratungsergebnis für den eigenen privaten Gebrauch zu benutzen. Er ist nicht berechtigt, das Beratungsergebnis zu gewerblichen Zwecken zu vervielfältigen oder es zu verkaufen oder es Dritten öffentlich zugänglich zu machen. Der Kunde darf das Beratungsergebnis auch nicht als Mustervorlage für die eigene Beratung Dritter nutzen. Jede andere als die berechtigte Nutzung ist missbräuchlich. Für Folgen missbräuchlicher Nutzung wird nicht gehaftet.
9. Haftung/höhere Gewalt
Soweit die Leistung der Beraterin Mängel aufweist, ist ihr Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beseitigen. Erst wenn dies misslungen ist, können weitergehende Rechte geltend gemacht werden. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der Beraterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit haftet die Beraterin unbeschränkt. Anderenfalls gilt folgendes: Verweist die Beraterin im Rahmen der Zeugnis- und Bewerbungsberatung an andere Berater, die eine eigene Dienstleistung erbringen, so haftet die Beraterin weder für die Empfehlung noch für die Dienstleistung des Dritten soweit sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig handeln. Es handelt sich in diesen Fällen lediglich um eine unverbindliche Empfehlung, nicht um eine Vermittlung. Die Beraterin haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Netzwerk- und Server-, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störungen des Postweges eintreten; es sei denn, sie oder ihre Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Kunde trägt das Risiko, dass von ihm zu übermittelnde Informationen, gleich auf welchem Wege sie übermittelt werden, bei der Beraterin eintreffen. Soweit ein Schaden eintritt, der nicht in Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit besteht, haftet die Beraterin dem Kunden nur bis zur Höhe des Beratungshonorars. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden durch die Beraterin oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ansprüche Dritter gegen die Beraterin werden von dieser Vereinbarung nicht berührt. Für eine missbräuchliche Nutzung des Beratungsergebnisses wird nicht gehaftet.
10. Datenschutz
Die Beraterin darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen soweit diese Daten benötigt werden, um das Vertragsverhältnis über die Zeugnis- und Bewerbungsberatung einschließlich der inhaltlichen Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen, zu ändern oder es abzuwickeln (im nachfolgenden Bestandsdaten). Soweit sich die Beraterin zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter bedient, ist sie berechtigt, die Daten an den Dritten weiterzuleiten soweit dies zur Erbringung der Beratungsleistung zwingend erforderlich ist. Dies gilt nur, sofern sich der Dritte gegenüber der Beraterin verpflichtet hat, den hier vereinbarten Datenschutz ebenfalls zu wahren. Die Beraterin behält sich vor, Dritte (z. B. Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen; wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden. Sofern der Kunde seine Daten über eine andere Datenverbindung als über das angebotene Kontaktformular / das Auftragsformular auf www.zeugnis-und-bewerbung.de an die Beraterin übermittelt, so trägt er das Risiko der Übermittlung, insbesondere die Gefahr, dass Dritte Kenntnis der übermittelten Daten erlangen. Nutzt der Kunde das Kontaktformular / das Auftragsformular auf www.zeugnis-und-bewerbung.de und wird er vor der Übermittlung seiner Daten darauf hingewiesen, dass die Datenübermittlung über das Kontaktformular / Auftragsformular unverschlüsselt erfolgt, so trägt er ebenfalls das Übermittlungsrisiko, insbesondere die Gefahr, dass Dritte Kenntnis der übermittelten Daten erlangen. Die Beraterin darf die ihr übergebenen Kopien und übermittelten Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu Beweissicherungszwecken aufbewahren. Von vertragswidrig eingereichten Originalen darf sie Kopien fertigen und diese ebenfalls so lange aufbewahren. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist werden diese Unterlagen gelöscht bzw. vernichtet. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten und aufbewahrten Daten und Unterlagen verlangen. Außerdem kann er jederzeit der Speicherung von personenbezogenen Daten widersprechen, die nicht zur Vertragsabwicklung des mit der Beraterin geschlossenen Vertrages zwingend erforderlich sind. Tut er dies, werden die nicht zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten gelöscht.
11. Gerichtsstandsvereinbarung/Rechtsvereinbarung
Anwendbar ist deutsches Recht. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Bochum der Gerichtsstand.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Andernfalls gelten die gesetzlichen Regelungen.